Code of Conduct
Code of Conduct
Richtung Zukunft. Gemeinsam.
Zulässige Arbeitszeiten
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen, einschließlich Überstunden, Pausen-, Ruhe- und Urlaubszeiten, sowie bezahlte Krankheitstage und Elternzeit. Überstunden werden von unserer Belegschaft freiwillig geleistet und sind im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Arbeitssicherheit
Wir sorgen für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld, indem wir Risiken bewerten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu beseitigen oder zu minimieren. Die nationalen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften oder, wenn die nationalen Vorschriften unzureichend sind oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden, die internationalen Standards, werden von uns eingehalten.
Verbot von Kinderarbeit
Wir stellen keine Mitarbeiter:innen unter dem gesetzlichen Mindestalter ein. Unsere Geschäftspartner halten diesen Grundsatz ein, indem sie weder direkt noch indirekt Kinder unter dem gesetzlichen Mindestalter von mindestens 15 Jahren beschäftigen, es sei denn, die von der ILO anerkannten Ausnahmeregelungen finden Anwendung.
Menschenwürdige Behandlung
Wir verbieten jede Handlung oder Androhung, die die Menschenrechte unserer Mitarbeiter:innen verletzt. Dazu gehören sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Züchtigung, psychische oder physische Nötigung sowie verbale Angriffe und Mobbing.
Beschäftigungsverhältnis
Wir stellen unsere Belegschaft auf der Grundlage von dokumentierten Arbeitsverträgen und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen ein.
Vereinigungsfreiheit
Wir respektieren das Recht unserer Mitarbeiter:innen, frei und demokratisch Gewerkschaften oder andere Formen von Arbeitnehmervereinigungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zu führen. Unsere Mitarbeiter:innen werden nicht aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft diskriminiert.
Sicherheit am Arbeitsplatz
Wir halten die einschlägigen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter:innen ein. Wenn unsere Mitarbeiter:innen möglichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind, stellen wir sicher, dass geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit und Sicherheit wiederherzustellen.
Geregelte Notfallversorgung
Wir verpflichten uns, ein Notfallmanagementsystem einzurichten, das ein Notfallmeldesystem, die Schulung unserer Mitarbeiter:innen, angemessene Einrichtungen zur Branderkennung und -bekämpfung sowie angemessene Evakuierungspläne umfasst.
Verhinderung von Arbeitsunfällen
Wir ergreifen wirksame Maßnahmen, um potenzielle Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen unserer Mitarbeiter:innen, die während oder im Zusammenhang mit der Ausführung ihrer Arbeit auftreten, zu vermeiden.
Gefahrenprävention
Wir identifizieren, überwachen und kontrollieren die Exposition gegenüber z. B. biologischen, chemischen, physikalischen oder ergonomischen Gefahren, um eine übermäßige Belastung durch Arbeitsstoffe zu vermeiden. Soweit Gefährdungen nicht durch geeignete Kontroll- und Gegenmaßnahmen ausgeschlossen werden können, stellen wir geeignete Schutzausrüstungen zur Verfügung.
Ausgleich bei körperlich belastender Arbeit
Wir ermitteln, bewerten und überwachen die potenziellen Risiken, die mit körperlich anstrengenden Arbeiten verbunden sind. Dazu gehören z. B. der manuelle Transport von Materialien, das Heben schwerer Lasten, sich ständig wiederholende Arbeiten sowie langes Stehen oder Arbeiten, die einen hohen Krafteinsatz erfordern. Können wir Gefährdungen nicht ausreichend vermeiden, installieren und verwenden wir geeignete Gegenmaßnahmen und Schutzeinrichtungen.
Auskunft zu Gesundheit und Sicherheit
Wir ermöglichen unserer Belegschaft die Teilnahme an Schulungen zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen. Darüber hinaus werden Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen an alle unsere Mitarbeiter:innen kommuniziert.
Ethisches Wirtschaften
Wir halten die nationalen und internationalen Gesetze ein und verhalten uns ethisch korrekt. Ethisch korrektes Handeln entspricht den allgemeinen Prinzipien und anständigem Handel. Wir dulden keine Form der Korruption, Erpressung, Veruntreuung oder Bestechung. Dazu zählen jede Art von illegalen, unmoralischen und ehrlichen Handlungen. Wir achten zudem strikt darauf, nicht in Geldwäschehandlungen verwickelt zu werden.
Verhalten im Wettbewerb
Wir bekennen uns zu fairem Wettbewerb und halten uns an die geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetze. Wir treffen keine wettbewerbswidrige Absprache mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden. Eine vorteilhafte Marktstellung gegenüber anderen Marktteilnehmern nutzen wir nicht aus.
Datenschutz und Datensicherheit
Wir verpflichten uns, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz personenbezogener Daten sowie die Sicherheit aller Geschäftsinformationen unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der anwendbaren Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetze in sämtlichen Geschäftsprozessen einzuhalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend mit den Anforderungen der geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit vereinbar. Die Barrierefreiheit der Inhalte und Funktionen wird kontinuierlich überprüft und verbessert.
Nicht barrierefreie Inhalte (Beispiele)
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte oder Funktionen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein. Dies kann insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- ältere PDF-Dokumente und Downloads
- vereinzelt fehlende Alternativtexte bei älteren Bildinhalten
- eingebettete Inhalte von Drittanbietern
- einzelne Bedienelemente oder Formulare, die noch optimiert werden
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Kontakt:
FAHNEN HEROLD Wilhelm Frauenhoff GmbH & Co. KG
In der Fleute 81-89
42389 Wuppertal
Telefon: +49 202 60870-0
E-Mail: Info@Fahnenherold.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welcher Funktion die Barriere aufgetreten ist. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns zeitnah bei Ihnen melden.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungs- oder Durchsetzungsstelle wenden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und wird regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf aktualisiert.